Aufgrund mehrwöchiger Abwesenheit:
News Roundup August 2014, Teil 5
(AB) Auch der achte Versuch eine Haftentlassung zu erreichen blieb ohne Erfolg: John Lennons Mörder (sein Name sei hier ungenannt) muss hinter Gittern bleiben. In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Gefangene im Falle einer Entlassung wahrscheinlich wieder gegen das Gesetz verstoßen würde.
Der inzwischen 59-jährige Mörder kann in zwei Jahren erneut einen Antrag auf Haftentlassung stellen. Wahrscheinlich wird er auch dann im Hochsicherheitsgefängnis Wende Correctional Facility im Bundesstaat New York bleiben müssen.